27.11.2014

Blinker und Licht an! - Zur eigenen Sicherheit

Aktion "Zeichen setzen"

Falsch, zu kurz oder gar nicht geblinkt – schon kracht es: Immer wieder passieren zum Teil schwere Unfälle, weil ein Fahrtrichtungswechsel nicht richtig angezeigt wurde. Die Aktion "Zeichen setzen" macht deshalb darauf aufmerksam, wie wichtig das Prinzip "sehen und gesehen werden" im Straßenverkehr ist.

Untersuchungen haben gezeigt, dass sich nur etwa die Hälfte aller Verkehrsteilnehmer im Kreisverkehr oder bei abknickender Vorfahrt richtig verhält. Doch dabei ist korrektes Blinken unerlässlich, um Missverständnissen im Straßenverkehr vorzubeugen. Denn diese können unerfreuliche Folgen haben: Laut Verkehrsbericht des Statistischen Landesamtes gab es im Jahr 2014 zwischen Januar und August knapp 12.000 Verkehrsunfälle, bei denen 35 Menschen starben und über 10.000 Menschen teils schwer verletzt wurden. Fast 40 Prozent der Unfälle ereigneten sich beim Ab- und Einbiegen oder dem Überfahren einer Kreuzung. Fehlendes Blinken kann hier zum Unfall beigetragen haben.

Richtiges Verhalten im Kreisverkehr und beim "Einfädeln"

Wann muss man im Kreisverkehr blinken? Eine Frage, die nach einer Untersuchung der Verkehrswacht anscheinend nur jeder zweite Autofahrer richtig beantworten kann. Dabei ist in der Straßenverkehrsordnung (StVO) das korrekte Verhalten klar vorgeschrieben: Nur beim Verlassen des Kreisverkehrs darf geblinkt werden, denn dann biegt man ab. Das Blinken beim Einfahren in den Kreisverkehr ist ausdrücklich verboten.

Auch das "Einfädeln" auf der Autobahn oder der Landstraße regelt die StVO. Hier muss immer geblinkt werden. Und auch beim Spurwechsel muss der Blinker gesetzt werden - egal ob beim Überholen oder beim "Reißverschlussverfahren". Andere Verkehrsteilnehmer sollen frühzeitig wissen, was wir vorhaben und wo wir hinwollen. Es gibt noch weitere Gelegenheiten, in denen es gilt, Zeichen zu setzen: Überholen und Wiedereinscheren, das Einfahren aus und auf Grundstücke oder in verkehrsberuhigte Bereiche. Und bereits beim Losfahren aus einer Parklücke heraus.

Fußgänger und Radfahrer: Die Kleidung macht den Unterschied

Auch an die "schwächeren" Verkehrsteilnehmer richtet sich die Aktion "Zeichen setzen". Wer zu Fuß unterwegs ist, wird im Straßenverkehr schneller und besser erkannt, wenn er auffällige, helle Kleidung trägt. Bei Dunkelheit hilft das Tragen reflektierender Kleidung.

Gleiches gilt für Radfahrer, die Reflektoren und zulässige Scheinwerfer an ihren Rädern anbringen müssen. Moderne Scheinwerfer am Fahrrad ermöglichen eine weit bessere Sicht, als man das von früher kennt. Falsch eingestellt können diese Scheinwerfer aber entgegenkommenden Verkehr, insbesondere Fußgänger auf unbeleuchteten Wegen, erheblich blenden. Die Mitte des Lichtkegels darf fünf Meter vor dem Fahrrad nur noch halb so hoch über dem Boden sein wie unmittelbar am Scheinwerfer.

Mit Licht fahren, ist selten falsch

Laut Studien der Bundesanstalt für Straßenwesen ist schon jetzt etwa die Hälfte aller Fahrzeuge mit Tagfahrlicht unterwegs. Eine generelle Pflicht, auch tagsüber das Licht einzuschalten, wie etwa in Skandinavien, gibt es in Deutschland aber nicht – außer für Motorradfahrer und beim Durchfahren von Tunneln. Doch wenn sich die Sichtverhältnisse schon tagsüber verschlechtern und spätestens ab der Dämmerung müssen auch Autofahrer das Licht einschalten. Insbesondere auf dunklen Alleen oder Straßen, die durch den Wald führen, empfiehlt es sich, immer mit eingeschaltetem Licht zu fahren. Es ist nie falsch, mit Licht zu fahren, aber es kann fatale Folgen haben, einmal zu oft ohne Licht unterwegs zu sein.

Nebelscheinwerfer dürfen nicht bloß – wie der Name suggeriert – bei Nebel eingeschaltet werden, sondern auch bei erheblichem Regen und Schneefall. Nebelschlussleuchten dürfen aber nur bei besonders schlechter Sicht von weniger als 50 Metern eingeschaltet werden. Also nur dann, wenn man auf Grund der Sichtweite bei Nebel nicht mehr schneller fahren darf als 50 km/h. Fährt man bei größeren Sichtweiten mit eingeschalteten Nebelschlussleuchten, blendet man den nachfolgenden Verkehr.

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