12.11.2013

Streu- und Räumdienst für sichere Straßen

Aktion "Toi, Toi, Streu – Kommen Sie gut an!"

Ein Drittel der Verkehrstoten in Hessen ist im letzten Winter in den Monaten November/Dezember sowie Januar bis März gestorben. Häufige Unfallursache: Schnee- und Eisglätte bzw. regennasse Straßen. Streu- und Räumfahrzeuge beseitigen diese Gefahren und sorgen für Mobilität und Sicherheit. Die Initiative "Sicher unterwegs in Hessen" stellt deshalb mit ihrer neuen Aktion die Arbeit des Winterdienstes in den Mittelpunkt.

Auf den Autobahn- und Straßenmeistereien, über die Hessen Mobil verfügt, stehen rund 1.500 Männer und Frauen mit 500 Fahrzeugen bereit. Wann und wo die Winterdienstler gebraucht werden, wissen sie dank der regionalen Wetterprognosen des Deutschen Wetterdienstes.

Zusätzliche Infos erhalten sie durch Glättemeldeanlagen, die die Temperatur und Feuchtigkeit von Fahrbahn und Luft messen. Alle Autobahn- und Straßenmeistereien können auf die Werte zugreifen und ihre Einsätze planen. Auch Erfahrung zählt: Die Experten wissen, wo es an Brücken oder nach Waldpassagen schnell glatt werden kann. Durchschnittlich gibt es 90.000 Streu- und Räumeinsätze pro Saison. Schon vor Beginn des Winters sind Vorarbeiten zu leisten: Schneezäune müssen überprüft und aufgestellt, Schadhaftes repariert oder ersetzt werden. Außerdem ist eine Überprüfung der Räum- und Streufahrzeuge erforderlich.

Stichwort: Streusalz
2013 hat Hessen Mobil die Speicherkapazität im Vergleich zum Vorjahr um 19 Prozent erhöht. Auch die Kommunen haben ihre Lager in den letzten Jahren erweitert. Gut für die Umwelt: Das verwendete Feuchtsalz wirkt schon in viel geringerer Dosierung und länger als andere Streustoffe. Darum werden geringere Mengen benötigt. Pro Quadratmeter reicht ein Teelöffel Salz.

Kampagnenauftakt am Hoherodskopf

Am 12. November ist die Aktion im Infozentrum Hoherodskopf vorgestellt worden. Das Plakat ist an 150 Standorten an Bundes- und Landesstraßen in Hessen zu sehen. Ziel der Kampagne sei es, den Autofahrern begreiflich zu machen, dass der Winterdienst ihr Partner ist, so Erika Hoffmann, Referatsleiterin im Ministerium.

Mit einem Stunt wurde vorgeführt, welche Wirkung glatte Straßen auf das Bremsverhalten eines Pkw haben: Zunächst legte ein Wagen auf trockener Straße eine Vollbremsung hin. Dabei kam das Auto schnell zum Stehen. Am Haltepunkt wurde dann eine Wand aus Kartons errichtet. Bei der wiederholten Vollbremsung mit simulierter Schneeglätte gab es für den Pkw kein Halten: Er schlitterte durch die Barriere hindurch.

Oft schwere Unfälle durch glatte Straßen

Laut Statistischem Bundesamt spielten 2012 schnee- bzw. eisglatte oder regennasse Straßen in Hessen bei 1.636 Unfällen mit Personenschaden eine ursächliche Rolle für das jeweilige Unglück. Das sind 7,5 Prozent aller Unfälle mit Personenschaden.

Der Winterdienst hat Vorfahrt!

Damit der Winterdienst den Verkehrsteilnehmern immer ein bestmögliches Vorwärtskommen ermöglichen kann, sind in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) Räum- und Streufahrzeugen Sonderrechte zugesichert: Sie dürfen auf allen Straßen auf beiden Seiten in jede Richtung fahren und halten. Das gilt auch für die linke Autobahnspur!

Daher sollte man vor allem bei winterlichen Straßenverhältnissen jederzeit mit Einsatzfahrzeugen rechnen und sich bei Fahrzeugen mit gelbem Rundumlicht oder rot-weiß schraffierter Kennzeichnung besonders vorsichtig verhalten. Zudem fahren Räumfahrzeuge weitaus langsamer als auf den meisten Straßen üblich.

Im Allgemeinen sollte man folgende Verhaltensregeln beherzigen:

  • Halten Sie Abstand zu Räumfahrzeugen, um nicht in die "Salzfontänen" zu geraten. Außerdem kann die frisch gestreute Fahrbahn anfangs immer noch glatt sein.
  • Es sollte nur überholt werden, wenn das gefahrlos möglich ist und der Straßenzustand vor dem Streu- oder Räumfahrzeug eingeschätzt werden kann.
  • Kommen Winterdienstfahrzeuge entgegen, sollte der Fahrer oder die Fahrerin das Tempo drosseln, möglichst weit rechts fahren und gegebenenfalls kurz anhalten.
  • Stockt der Verkehr, muss immer ein Fahrstreifen freigehalten werden, damit der Winterdienst seine Arbeit ungehindert fortsetzen kann

Die Winterdienste von Land und Kommunen haben sich übrigens über das gesetzliche Minimum hinaus Selbstverpflichtungen auferlegt. Für Hessens Autobahnen heißt das etwa: Dienst rund um die Uhr! Alle zwei Stunden wird gestreut, alle drei Stunden geräumt. Und auf Bundesstraßen ist der Winterdienst teilweise nachts im Einsatz, um die Strecken befahrbar zu halten.

Was kann ich für meine eigene Sicherheit tun?

Über die Leistungen des Winterdienstes hinaus muss jeder, seinen Teil zur Verkehrssicherheit im Winter beitragen. Seit Dezember 2010 sind in der StVO bei winterlichen Straßenverhältnissen wintertaugliche Reifen vorgeschrieben. Das gilt nicht nur bei geschlossener Schneedecke, sondern auch bei Eis- oder Reifglätte. Überdies sind Winterreifen schon bei einer Temperatur unter 7 Grad Celsius sicherer als Sommerreifen, da deren Gummimischung auf die niedrigeren Temperaturen im Winter ausgerichtet ist. Sie bieten unabhängig von den Straßenverhältnissen deshalb einen besseren Griff als Sommerreifen. Geeignete Reifen erkennt man an den Kennzeichnungen M+S, M/S, M.S. oder an einem Schneeflocken-Symbol. Der Reifen sollte ein Profil von mindestens vier Millimetern aufweisen.

Vor der Fahrt sollten der Frostschutz der Scheibenwischeranlage aufgefüllt sowie Batterie und Beleuchtung gecheckt werden. Nicht nur die Front-, sondern alle Fahrzeugscheiben müssen komplett eis- und schneefrei sein, ebenso das Dach. Denn Schnee, der vom Dach geweht wird, kann dem nachfolgenden Verkehr schlagartig die Sicht nehmen. Abgelöste Eisbrocken können Fahrzeuge beschädigen oder andere verletzen. Überholmanöver sollte man eher vermeiden und einen größeren Abstand zu anderen Fahrzeugen halten - vor allem wenn diese kein gesäubertes Dach haben, sich also Schnee- und Eisbrocken lösen könnten. Bei eis- und schneeglatter Fahrbahn verlängern sich die Bremswege. Kurven sind nur noch wesentlich langsamer zu befahren.

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